Eine Übernahme der Behandlungskosten ist nicht nur möglich durch eine private Krankenversicherung, sondern auch mittels einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen und psychologische Heilpraktikerleistungen der gesetzlichen Versicherungen.
Viele gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen auch naturheilkundliche Verfahren wie Homöopathie und Akupunktur.
Für die Übernahme psychologischer Leistungen ist bei der Versicherung anzufragen, ob sie zu einer außervertraglichen Kostenübernahme für systemische Therapie bereit wäre und auch die Kosten für die probatorischen Sitzungen, auf deren Grundlage eine Verhaltensanalyse für die Versicherung erstellt wird, übernehmen würden. Basierend auf dieser Verhaltensanalyse (Konsiliarbericht) entscheidet dann ein Gutachter, ob die Kosten übernommen werden.
Akut- und Kurzzeittherapien sind beihilfeberechtigt, was jedoch auch der Erstellung eines Konsiliarberichts bedarf.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Ansprechpartner Ihrer Krankenversicherung.